Fixed Glass Header

Website anfragen

Hinweis zur Planung

Dies dient einer ersten Orientierung für die Angebotskalkulation. Keine Sorge: Der exakte Umfang kann sich im Laufe der Planung jederzeit noch ändern und wird im Designmeeting gemeinsam mit Ihnen konkretisiert.

Wer benötigt eine barrierefreie Website?

In Deutschland ist eine barrierefreie Website seit dem 28. Juni 2025 für viele private Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 🔗 , das den European Accessibility Act umsetzt.

Verpflichtet zur Barrierefreiheit

  • Öffentliche Stellen
    Behörden und staatliche Institutionen – bereits seit 2019/2020
  • Private Unternehmen (B2C)
    z. B. Online-Shops, Websites mit Formularen, Zahlungsabwicklung, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung (Fahrkarten), Telekommunikation

Derzeit ausgenommen

  • Reine B2B-Websites
    Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten
  • Kleinstunternehmen, sofern:
    • weniger als 10 Mitarbeitende
    • max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme